Gesamtleitung (Leistungen)
In Anlehnung an die Normen des SIA, können nachstehende phasenübergreifende Leistungen definiert werden:
- Beratung des Auftraggebers
- Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten
- Auftragnehmerseitige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten im vereinbarten Rahmen
- Rechtzeitige Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für den Auftraggeber
- Rechtzeitige Formulierung von Anträgen an den Auftraggeber
- Einholung von Entscheiden und die Abmahnung von nachteiligem Verhalten des Auftraggebers
- Erstellung der Aufbau- und Ablauforganisation
- Protokollierung der Sitzungen mit dem Auftraggeber
- Erstellung von periodischen Standberichten
- Sicherstellung des Submissions-, Bestell- und Rechnungswesens
- Erfüllung der Leistungs- und Sorgfaltspflicht der Beauftragten in Bezug auf die Einhaltung der vom Auftraggeber formulierten Ziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Termine
- Organisation und Leitung einer koordinierten projektbezogenen Qualitätssicherung
- Koordination der Leistungen aller Beteiligten
- Fachliche und administrative Leitung des Planerteams (Leitung der Projektierung)
- Zuteilung von Aufgaben m Planerteam
- Sicherstellung des Informationsflusses und der Dokumentation, einschliesslich der Organisation des technischen und administrativen Datenaustausches
- Nachführen des Projektpflichtenheftes in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
- Sicherstellung der Erfüllung der behördlichen Auflagen
Individuelle phasenunabhängige Leistungen auf Basis der Ordnung SIA 102 nach Vereinbarung