Welche Leistungen bieten wir Ihnen in der Gesamtleitung an?

In Anlehnung an die Normen des SIA, können nachstehende phasenübergreifende Leistungen definiert werden: 

  • Beratung des Auftraggebers
  • Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten
  • Auftragnehmerseitige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten im vereinbarten Rahmen
  • Rechtzeitige Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für den Auftraggeber
  • Rechtzeitige Formulierung von Anträgen an den Auftraggeber
  • Einholung von Entscheiden und die Abmahnung von nachteiligem Verhalten des Auftraggebers
  • Erstellung der Aufbau- und Ablauforganisation
  • Protokollierung der Sitzungen mit dem Auftraggeber
  • Erstellung von periodischen Standberichten
  • Sicherstellung des Submissions-, Bestell- und Rechnungswesens
  • Erfüllung der Leistungs- und Sorgfaltspflicht der Beauftragten in Bezug auf die Einhaltung der vom Auftraggeber formulierten Ziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Termine
  • Organisation und Leitung einer koordinierten projektbezogenen Qualitätssicherung
  • Koordination der Leistungen aller Beteiligten
  • Fachliche und administrative Leitung des Planerteams (Leitung der Projektierung)
  • Zuteilung von Aufgaben m Planerteam
  • Sicherstellung des Informationsflusses und der Dokumentation, einschliesslich der Organisation des technischen und administrativen Datenaustausches
  • Nachführen des Projektpflichtenheftes in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
  • Sicherstellung der Erfüllung der behördlichen Auflagen

Individuelle phasenunabhängige Leistungen auf Basis der Ordnung SIA 102 nach Vereinbarung